Parkordnung

Liebe Besucher:innen,

das Arboretum ist eine Einrichtung des Kreises Pinneberg. Es enthält eine umfangreiche Sammlung von Bäumen und Sträuchern aus den verschiedensten Vegetationszonen unserer Erde und dient der Bildung und Lehre, der Naherholung sowie den Baumschulen als Sichtungsgarten und der botanisch-dendrologischen Forschung.

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass zur Erfüllung dieser Aufgaben einige Regelungen notwendig sind:

  • Den Anweisungen des gärtnerischen Personals ist Folge zu leisten.
  • Bitte stellen Sie Fahrräder und sonstige Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen ab.
  • Pflanzen oder Pflanzenteile (auch Früchte und Samen) dürfen weder beschädigt, abgepflückt noch mitgenommen werden.
  • Es ist untersagt, die Staudenflächen und Blumenwiesen zu betreten.
  • Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und ihre Hinterlassenschaften zu entfernen. Dies gilt zwingend auch im Wiesenpark.
  • Offenes Feuer und Grillen sind im Park nicht gestattet.
  • Das Betreten des Arboretums erfolgt stets auf eigene Gefahr; dies gilt insbesondere bei Schnee, Glätte und Sturm.
  • Mit dem Betreten des Baumparks erkennen die Besucher:innen diese Parkordnung als verbindlich an.
  • Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Aushang.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und anregenden Aufenthalt im Arboretum und danken Ihnen für die Beachtung dieser Parkordnung.